Garantie
Die Garantiedauer beträgt für alle Produkte 5 Jahre, jeweils ab dem
entsprechenden Kaufdatum.
Hiervon ausgenommen sind die Deluxe-Ferien-
und Wohnhäuser für die separate Garantiebedingungen des Herstellers
gelten.
Auf Metallhäuser werden 20 Jahre Garantie auf Korrision gewährleistet.
Das WPC Gartenhaus hat
eine Garantie von 10 Jahren, unter anderem auch auf Farbechtheit
Garantie
Garantiebedingungen für die Garantie auf
I. Garantiefall
Wolff´s Blockhaus GmbH gewährt über die gesetzlichen Rechte nach § 437 BGB (Nacherfüllung,
Rücktritt, Minderung und Schadensersatz) hinaus eine Garantie nach
Maßgabe der folgenden Garantiebedingungen.
Die Firma Wolff´s Blockhaus GmbH garantiert bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Standsicherheit der Produkte gemäß den nachfolgenden Bedingungen.
Nicht abgedeckt durch die Garantie sind Schäden durch
unsachgemäße Behandlung und unsachgemäßen Gebrauch, insbesondere nicht
bestimmungsgemäße Belastung (z.B. Schneelasthöhe nicht oder falsch
berücksichtigt), mechanische Beschädigungen der Oberflächen, optische
Beeinträchtigungen wie Ausbleichen oder Farbveränderungen durch Licht
sowie jahreszeitliche und/oder klimatisch bedingte Verformungen,
Rißbildungen, Schwinden, Quellen oder ähnliche natürliche Veränderungen
der verbauten Holzwerkstoffe oder irgendeine Veränderung (zusätzliche
An- oder Umbauten) an dem Produkt.
Ausgenommen sind ebenfalls Schäden infolge unsachgemäßer Pflege,
Reinigung oder Instandhaltung der vorhandenen Holzqualität.
Ausgeschlossen sind ferner Schäden durch unsachgemäße Fundamente und
Gründungen sowie Schäden durch Windgeschwindigkeiten über 7 Windstärken.
Die Garantie gilt ausschließlich für Erste-Wahl-Produkte und
die Verwendung im normalen nicht gewerblichen Beanspruchungsbereich.
II.
Garantiedauer
Die Garantiedauer beträgt für alle Produkte 5 Jahre, jeweils ab
dem entsprechenden Kaufdatum. Hiervon ausgenommen sind die
Deluxe-Ferien- und Wohnhäuser für die separate Garantiebedingungen des
Herstellers gelten.
III.
Garantiebedingungen
Die Produkte müssen entsprechend den Verkaufsbedingungen und
den dem Produkt beiliegenden Anweisungen, insbesondere entsprechend der
Montageanleitung aufgebaut worden sein. Das gelieferte Material ist vor
dem Aufbau auf eventuelle Materialfehler/Beschädigungen zu prüfen.
Ebenso hat die Pflege und Reinigung der Produkte entsprechend der dem
Produkt beiliegenden Anleitung zu erfolgen.
IV.
Anmeldung des Garantiefalls
Jede Beanstandung muss bei der Firma Wolff´s Blockhaus GmbH schriftlich unter
Vorlage der Originalrechnung des Fachhändlers, die als Garantieurkunde
gilt, erfolgen. Kann die Originalrechnung des Fachhändlers nicht mehr
vorgelegt werden, ist ein Garantieanspruch ausgeschlossen. Nach Eingang
der Anzeige bei der Firma Wolff´s Blockhaus GmbH hat diese innerhalb von vier Wochen dem
Kunden gegenüber zu erklären, ob ein Garantiefall anerkannt wird.
Erfolgt keine Mitteilung innerhalb dieser Frist, gilt der Garantiefall
als abgelehnt. Während dieses Zeitraums ist die Firma Wolff´s Blockhaus GmbH oder einem
von ihr beauftragten Dritten die Besichtigung des beanstandeten Produkts
vor Ort zu gewähren, um die Berechtigung des Anspruchs zu prüfen.
V.
Garantieumfang
Bei einem anerkannten Garantiefall wird nach Wahl der Firma Wolff´s Blockhaus GmbH das nicht ordnungsgemäße Produkt repariert oder alternativ hierzu
gleichwertiges Ersatzmaterial gestellt. Das Ersatzmaterial kann von dem
Kunden kostenlos unter Ausschluß aller weitergehenden Ansprüche,
insbesondere solche auf Ersatz von Demontage- oder Folgekosten sowie auf
Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst eingetreten
sind, bei der ursprünglichen Verkaufsstelle, die sich aus der
Originalrechnung ergibt, abgeholt werden.
VI.
Verjährung des geltend gemachten Garantieanspruchs
Durch den Garantiefall verlängert sich die Garantiefrist nicht.
Die Ansprüche aus dieser Garantie verjähren in sechs Monaten, beginnend
mit dem Eingang der schriftlichen Beanstandung des Kunden bei der Firma Wolff´s Blockhaus GmbH (siehe IV.), frühestens jedoch mit Ablauf der Garantiefrist.